In Bütschwil werden die Kosten für die Schneeräumung auf allen Gemeindestrassen 3. Klasse mit dauerhaft bewohnten Wohneinheiten übernommen.
Schnee räumen (Symbolbild)
Schnee räumen (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil berichtet, waren der Gemeindestrassenplan (GSP) sowie der Fuss-, Wanderund Radweg-Plan (FWR-Plan) vom 27. September 2021 bis 26. Oktober 2021 öffentlich aufgelegen. Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Einsprachen eingegangen.

Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung beschlossen, dass der Gesamtstrassenplan gemäss öffentlicher Auflage zur Genehmigung beim Kanton eingereicht wird. Von der Genehmigung ausgeschlossen werden die von den Einsprachen betroffenen Strassen.

Für die beiden «ausgeklammerten» Bestandteile des Gemeindestrassenplans werden zu gegebener Zeit separate Teilstrassenpläne zur Genehmigung eingereicht.

Die Beiträge an die Gemeindestrassen und -wege wurden neu festgelegt

In diesem Zusammenhang wurden auch die Beiträge an die Gemeindestrassen und -wege neu festgelegt. Dabei hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kosten für die Schneeräumung auf allen Gemeindestrassen 3. Klasse, mit dauerhaft bewohnten Wohneinheiten, übernommen werden. Es handelt sich dabei um das Pfaden, das Salzen ist ausgenommen.

Die Organisation des Winterdienstes obliegt weiterhin den anstossenden Grundeigentümern. Die Rechnungsstellung durch die Anstösser hat jeweils im April an die Gemeindekanzlei Bütschwil-Ganterschwil zu erfolgen.