Bütschwil-Ganterschwil: Neue Verkehrsanordnung in Dietfurt
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil informiert, soll in der Michelaustrasse und der Feldeckstrasse ein Fahrverbot für Lastwagen eingeführt werden.

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Artikel 3 SVG (SR 741.01), Artikel 107 SSV (SR 741.21) sowie Artikel 19 Absatz 1 EV zum SVG (sGS 711.1) eine neue Verkehrsanordnung.
In Dietfurt, in der Michelaustrasse (Gemeindestrasse zweiter Klasse) und der Feldeckstrasse (Gemeindestrasse dritter Klasse, Abschnitt südliche Grenze Grundstück Nummer 1344B bis Verzweigung Michelaustrasse), gilt ein «Verbot für Lastwagen» (Signal 2.07) mit Zusatztext «Zubringerdienst gestattet».
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 43 bis und Artikel 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement erhoben werden.
Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Artikel 45 VRP).








