Ittigen

    Der Gemeinderat passt die Energieförderungsverordnung an

    Nau.ch Lokal
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    Bantiger,

    Der Gemeinderat Ittigen hat die Förderbeiträge für Elektro-Wandladestationen von 1800 Franken auf 1000 Franken gesenkt. Der Betrag ist im Vergleich grosszügig.

    E-Ladestation bei der Gebäudeversicherung Bern in Ittigen.
    E-Ladestation bei der Gebäudeversicherung Bern in Ittigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Seit Januar 2023 unterstützt die Gemeinde die Installation von Wandladestationen finanziell mit 1800 Franken und fördert so die Elektromobilität.

    Mittlerweile sind die Preise für Kauf und Installation deutlich gesunken. Im Gleichschritt hat der Gemeinderat die Förderbeiträge auf 1000 Franken pro Ladestation gesenkt.

    Dieser Betrag setzt nach wie vor einen finanziellen Anreiz für die Umstellung auf Elektrofahrzeuge Im Vergleich zu anderen Gemeinden sind 1000 Franken sehr grosszügig; in Muri beispielsweise liegt er bei 300 Franken, in Münsingen bei 250 Franken.

    Teilrevidierter Erlass tritt per 1. August in Kraft

    Die Anpassung der Fördersätze bedingt eine Änderung der Energieförderverordnung. Weil der Kanton Bern die Ladeinfrastruktur Elektromobilität aus dem Förderprogramm gestrichen hat, soll auch der entsprechende Tatbestand in der kommunalen Verordnung wegfallen.

    Der Gemeinderat hat die Änderungen im Anhang zur Energieförderungsverordnung gutgeheissen. Der teilrevidierte Erlass tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden per 1. August 2026 in Kraft.

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