Bolligen erinnert an die bevorstehende Volksabstimmung
Wie die Gemeinde Bolligen informiert, finden am 15. Mai 2022 die Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung statt.

Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen bis spätestens Donnerstag, 12. Mai 2022 um 16.30 Uhr ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.
Das Antwortkuvert kann wie folgt übergeben werden: a) bei der Post: spätestens bis Donnerstag, 12. Mai 2022 (A-Post) oder b) bei der Gemeindeverwaltung Bolligen; Schalterempfang (während der Büroöffnungszeiten) und Briefkasten (letzte Leerung am Samstag, 14. Mai 2022 um 19 Uhr).
Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und das Kuvert verschlossen werden.
Stimmkuvert muss richtig adressiert werden
Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).
Stimmlokale und Öffnungszeiten: Bolligen, Gemeindeverwaltung, am Samstag, 14. Mai 2022, von 18 bis 20 Uhr und Sonntag, 15. Mai 2022, von 10 bis 12 Uhr. In Ferenberg, im Schulhaus, am Sonntag, 15. Mai 2022, von 10 bis 12 Uhr.