Bolligen

    Baubewilligungsverfahren in Bolligen nur noch elektronisch

    Nau.ch Lokal
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    Bantiger,

    Wie die Gemeinde Bolligen informiert, können Baubewilligungsanträge ab 1. März 2022 nur noch elektronisch über eBau eingereicht werden.

    Einwohnergemeinde Bolligen.
    Einwohnergemeinde Bolligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Bereits seit Dezember 2019 können Baugesuche freiwillig über eBau eingereicht werden. Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 in den Gemeinden des Kantons Bern und somit auch in der Gemeinde Bolligen obligatorisch. Das Baugesuch ist ab diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.

    Es ist zu beachten, dass alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inklusive Pläne nach wie vor zweifach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der Bauverwaltung einzureichen sind. Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung.

    Es werden eBau-Schulungen angeboten

    Das Amt für Gemeinden und Raumordnung führt im Februar 2022 eBau-Schulungen für Behördenmitglieder und interessierte Gesuchstellende beziehungsweise Projektverfassende durch. Interessierte können sich bis am 20. Januar 2022 bei der Bauverwaltung Bolligen telefonisch oder per E-Mail für weitere Auskünfte melden.

    Weitere Informationen zu eBau findet die Bevölkerung auf der Gemeindewebseite.

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