Wie die Gemeinde Unterseen bekannt gibt, werden die Entschädigungsregelungen für Gemeinderatsmitglieder zum 1. Januar 2025 aktualisiert.
Blick auf Unterseen von der Spielmatte aus. Hinten der Kirchturm der evangelisch reformierten Kirche.
Blick auf Unterseen von der Spielmatte aus. Hinten der Kirchturm der evangelisch reformierten Kirche. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gestützt auf die eingetretene Teuerung seit der letzten Anpassung im Jahr 2012 sowie auf die in vielerlei Hinsicht gestiegene Belastung in den letzten Jahren hat der Gemeinderat die Entschädigungen überprüft.

Auf den Beginn der neuen Legislatur mit voraussichtlich zahlreichen neuen Mandatsträger hat er folgende Anpassungen der Entschädigungen per 1. Januar 2025 beschlossen.

Angepasst werden das Gemeindepräsidium auf 45'000 Franken (bisher 40'000 Franken), das Gemeindevizepräsidium auf 20'000 Franken (bisher 16'000 Franken) und für übrige Gemeinderäte auf 18'000 Franken (bisher 13'000 Franken).

Diesbezüglich wird auf die amtliche Bekanntmachung der Änderung im Personalreglement der Einwohnergemeinde Unterseen im «Anzeiger Interlaken» aufmerksam gemacht.

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