Der Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli, Martin Künzi, steht nach einem Bericht der Fernsehsendung «Kassensturz» in der Kritik.
Martin Künzi, Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli.
Martin Künzi, Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli. - keystone
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Er soll es bei einem Bauverfahren an der nötigen Neutralität fehlen gelassen haben. Künzi wies am Mittwoch die Vorwürfe vehement zurück. Protagonist im «Kassensturz»-Beitrag war ein Mann aus Meiringen, der ein ehemaliges Personalhaus auf dem Brünigpass umnutzen wollte.

Er baute das Haus um, so dass Touristen darin in einfachen, aber modernen Zimmern übernachten konnten. Ein- und auschecken mussten die Gäste selber, denn Personal war keines vor Ort – das Haus also auch kein Hotel. Der Mann bot die Unterkunft im Internet an.

Der Mann reichte drei Baugesuche ein. Es kam zu zeitlichen Verzögerungen. Nach 24 Verfügungen schlug der Statthalter schliesslich die Baubegehren ab.

Bauvorhaben trotz Ablehnung fortgesetzt

Der Mann aus Meiringen ignorierte dies und machte weiter, so dass am Ende die Liegenschaft versiegelt wurde. Vor der kantonalen Baudirektion erhielt er nach langem schliesslich Recht. Doch da war es zu spät.

Er konnte die Hypothek für die Liegenschaft nicht mehr finanzieren und musste sie verkaufen. Nun steht sie leer. Im «Kassensturz»-Beitrag kritisiert der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt David Inauen das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli.

Brünigpass
Ein Mann plante, ein altes Personalhaus auf dem Brünigpass in eine Touristenunterkunft umzuwandeln, stiess jedoch beim Statthalter auf Ablehnung. - GoogleMaps

Da sei «definitiv einiges schief gelaufen», sagte er auch mit Blick auf die lange Verfahrensdauer von viereinhalb Jahren. Beide Seiten hätten Fehler gemacht.

Der Statthalter habe baupolizeiliche Aufgaben übernommen, die eigentlich Gemeindesache wären und einen informellen Augenschein genommen, ohne die Parteirechte zu gewähren.

Kritik an fehlender Neutralität

Das lasse die gewünschte Neutralität vermissen. Der «Kassensturz»-Beitrag nannte weitere Bauprojekte, mit denen der Statthalter in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Regierungsstatthalter Martin Künzi wies die Vorwürfe am Mittwoch in aller Form zurück. Die gesetzlichen Grundlagen liessen keinen Raum für Interpretationen, heisst es in der Mitteilung.

Beim Bauprojekt auf dem Brünig sei er aufgrund seiner Funktion als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde verpflichtet gewesen, die Gemeindebaupolizeibehörde baupolizeilich zum Handeln aufzufordern.

Und bei seinen Bauentscheiden sei er an die raumplanungsrechtliche Beurteilung des im Kanton Bern für Bauten ausserhalb der Bauzone zuständigen Amts für Gemeinden und Raumordnung gebunden, teilte der Statthalter weiter mit.

Statthalter weist Vorwürfe zurück

Aus Künzis Sicht vermischt der «Kassensturz»-Beitrag die Kritik am Bauprojekt am Brünig unter anderem mit weiteren Vorwürfen. So soll der Statthalter im Zusammenhang mit mutmasslich fragwürdigen Entscheiden zu Bauten und Baugesuchen schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt haben, weil er seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen habe.

Dies unter anderem im Zusammenhang mit dem Umbau und der Umnutzung einer Alphütte in Grindelwald.

Es könne nicht angehen, so Künzi, dem Regierungsstatthalter – wie beispielsweise bei der Alphütte in Grindelwald – die Verantwortung für angeblich fragwürdige Entscheide zu Bauten und Baugesuchen zuzuschieben, für die vor seinem Amtsantritt rechtskräftige Baubewilligungen und raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligungen erteilt worden seien.

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