Beatenberg

In Beatenberg wird die Hundetaxe 2023 zur Zahlung fällig

Wie die Gemeinde Beatenberg mitteilt, erhalten registrierte Hundebesitzer die Rechnung für die Hundetaxe 2023 zur Zahlung bis August 2023 automatisch.

hundehalter
Hundehalter. (Symbolbild) - Pixabay

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2023 zur Zahlung fällig. Die bereits in Beatenberg registrierten Hundehalter erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2023 automatisch.

Sollten Einwohner keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, werden sie gebeten, dies umgehend zu melden.

Gemäss Gebührenreglement vom 7. Juni 2013 und Gebührenverordnung der Gemeinde Beatenberg vom 8. Juli 2013 beträgt die Hundetaxe 100 Franken und ist für alle Hunde, welche am 1. August 2023 älter als sechs Monate sind, zu entrichten.

Die Hundemarken sind auf unbestimmte Zeit gültig und können für dieses Jahr wiederverwendet werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe beziehungsweise Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben.

Registrierung in Amicus

Die Erstregistrierung als neuer Hundehalter nimmt die Gemeindeschreiberei Beatenberg vor. Nach der Anmeldung erhält der Halter eine Personen-ID.

Falls der Hund noch nicht auf Amicus registriert ist, müssen die Besitzer den Tierarzt aufsuchen.

Die Amicus-Personen-ID muss dabei mitgenommen werden. Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Mikrochip und meldet das Tier bei Amicus an.

Hundehalter sind verantwortlich, Mutationen wie Halterwechsel und Tod des Hundes in Amicus zu erfassen.

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