Gemeinde Beatenberg gibt amtliche Mitteilung über Hundetaxe 2021 her
Beatenberg - Die Taxe gilt für für alle Hunde, welche am 1. August 2021 älter als sechs Monate sind, und ist im August zu entrichten.

Wie die Gemeinde Beatenberg mitteilt, ist im August die Hundetaxe für das Jahr 2021 zur Zahlung fällig. Die bereits in Beatenberg registrierten Hundehalter/innen erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2021 automatisch. Sollten Besitzer/innen keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, muss dies der Einwohnergemeinde umgehend gemeldet werden.
Taxpflicht
Gemäss dem Gebührenreglement vom 7. Juni 2013 und der Gebührenverordnung der Gemeinde Beatenberg vom 8. Juli 2013 beträgt die Hundetaxe Fr. 100.– und ist für alle Hunde, welche am 1. August 2021 älter als sechs Monate sind, zu entrichten.
Die Hundemarken sind auf unbestimmte Zeit gültig und können für dieses Jahr wiederverwendet werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben.
Amicus
Die Erstregistrierung als neue/r Hundehalter/in nimmt die Gemeindeschreiberei Beatenberg vor. Nach der Anmeldung erhält die Halterin oder der Halter eine Personen-ID. Falls ein Hund noch nicht auf Amicus registriert ist, werden Halter/innen dazu aufgefordert, den Tierarzt aufzusuchen.
Für die Erstregistrierung wird zudem die Amicus-Personen-ID benötigt. Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Mikrochip und meldet das Tier bei Amicus an. Als Hundehalter/in sind Besitzer/innen verantwortlich, dass Sie Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. in Amicus erfassen werden.