Die Post AG hat im Sommer 2016 informiert, dass vielfach nicht die korrekten Adressangaben (Flurnamen) gemacht werden
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Die Post AG hat im Sommer 2016 informiert, dass vielfach nicht die korrekten Adressangaben (Flurnamen) gemacht werden. Besonders die Schweizerische Post, Navigationssysteme und Blaulichtorganisationen sind auf die korrekten Adressangaben angewiesen. Das Ressort Tiefbau resp. die Tiefbaukommission wurde vom Gemeinderat beauftragt, sich dieser Thematik anzunehmen. Am 9. November 2017 fand dazu eine erste Informationsveranstaltung statt, an welcher auch die verschiedenen Blaulichtorganisationen teilnahmen. Die Gemeindeversammlung hat am 1. Dezember 2017 konsultativ beschlossen, neue Strassenbezeichnungen im Gemeindegebiet Beatenberg einzuführen. Zur Erarbeitung wurde durch den Gemeinderat die Arbeitsgruppe "STRANAM" eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat an mehreren Sitzungen die Strassennamen und Gebietsbezeichnungen erarbeitet. Am 3. Dezember 2018 fand eine zweite Informationsveranstaltung statt, um der Bevölkerung die Resultate vorzustellen. Die Unterlagen (Pläne und Verzeichnis) zu den neuen Strassenbezeichnungen und Gebäudenummern wurden zudem ab dem 22. November 2018 bis 24. Dezember 2018 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Während der Auflagefrist sind 20 Eingaben gemacht worden. Die Arbeitsgruppe "STRANAM" hat anschliessend im April 2019 über die Eingaben der Mitwirkung beraten und Anträge zuhanden des Gemeinderates verfasst. Aufgrund der Mitwirkungseingaben hat die Arbeitsgruppe "STRANAM" empfohlen und der Gemeinderat beschlossen, weniger verschiedene Strassennamen resp. grossflächigere Benennungen der Strassennamen einzuführen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 23. April 2019 die definitiven Strassenbezeichnungen genehmigt. Die vorgenommenen Änderungen nach der öffentlichen Mitwirkung und die Genehmigung werden mittels Publikation im Anzeiger Interlaken vom 16. und 23. Mai 2019 publiziert. Sobald die 30-tägige Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen ist, werden die Umsetzungsarbeiten an die Hand genommen. Die Übersichtsliste mit den Änderungen vor und nach der öffentlichen Mitwirkung kann bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden. Die aktualisierten Pläne liegen nur bei der Gemeindeverwaltung auf.

 

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