Wie die Gemeinde Bönigen berichtet, beantragt der Gemeinderat am 3. Dezember 2021 eine Erhöhung der Gemeinderat-Entschädigungen ab nächster Legislatur.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Der amtierende Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 eine Erhöhung der Gemeinderats-Entschädigungen ab nächster Legislatur. Dazu ist die Änderung des Entschädigungsreglements notwendig.

Neu soll das Gemeindepräsidium pauschal 17'500 Franken pro Jahr verdienen, was einer Erhöhung von 1'500 Franken entspricht. Der Gemeindevizepräsident soll neu mit 8'000 Franken (bisher 6'000 Franken) entschädigt werden.

Die Entschädigung für die Gemeinderatsmitglieder sollen neu auf 5'000 Franken (bisher 4'000 Franken) festgesetzt werden. Eine Ausnahme bildet das Amt des Gemeinderates für das Ressort Hoch-/Tiefbau.

Angleichung an die umliegenden Gemeinden

Diese Funktion soll neu mit 6'000 Franken pro Jahr (bisher 4'000 Franken) entschädigt werden. Die höhere Entschädigung sei gerechtfertigt, da dieses Amt im Verhältnis zu den anderen Ressorts aufwändiger ist. Gleichzeitig werden die Pauschalspesen moderat erhöht.

Nebst dem, dass das anspruchsvolle Amt als Gemeinderatsmitglied finanziell attraktiv bleiben soll, erfolgt eine Angleichung an die umliegenden Gemeinden.

Insgesamt resultieren aus der Anpassung eine Mehrbelastung der Gemeinderechnung von 14'000 Franken pro Jahr.

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