Vergütung von Kosten für Schutzmasken
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV erhalten einen Pauschalbetrag für den Kauf von Schutzmasken.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen empfiehlt den Kantonen, den Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV einen einmaligen Pauschalbetrag für den Kauf von Schutzmasken im Zusammenhang mit der COVID-19 Prävention zu vergüten. Der Kanton Zürich wiederum empfiehlt den Gemeinden, einen einmaligen Pauschalbetrag von Fr. 30.- auszurichten.
Die Stadt Illnau-Effretikon folgt dieser Empfehlung und bittet die Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen der Stadt Illnau-Effretikon, der Gemeinde Lindau und Weisslingen, ihren Antrag für die Übernahme der Kosten inklusive Kaufquittung für Schutzmasken einzureichen: