Vergütung von Kosten für Schutzmasken

Gemeinde Lindau
Gemeinde Lindau

Effretikon,

Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV erhalten einen Pauschalbetrag für den Kauf von Schutzmasken.

Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV erhalten einen Pauschalbetrag für den Kauf von Schutzmasken. - Gemeinde Lindau

Das Bundesamt für Sozialversicherungen empfiehlt den Kantonen, den Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV einen einmaligen Pauschalbetrag für den Kauf von Schutzmasken im Zusammenhang mit der COVID-19 Prävention zu vergüten. Der Kanton Zürich wiederum empfiehlt den Gemeinden, einen einmaligen Pauschalbetrag von Fr. 30.- auszurichten.

Die Stadt Illnau-Effretikon folgt dieser Empfehlung und bittet die Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen der Stadt Illnau-Effretikon, der Gemeinde Lindau und Weisslingen, ihren Antrag für die Übernahme der Kosten inklusive Kaufquittung für Schutzmasken einzureichen:

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