Ein AHV-Rentner aus Illnau-Effretikon ZH muss seine Sozialhilfe zurückzahlen. Grund dafür ist ein hohes Erbe.
AHV-Reform
Ein Rentner. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund eines hohen Erbes muss ein Zürcher Rentner seine Sozialhilfe zurückzahlen.
  • Er versuchte sich vor Gericht gegen den Beschluss zu wehren.
  • Ein Gerichtsurteil bestätigte schliesslich die Rückforderung.
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Wenn eine Gemeinde Sozialhilfe zurückfordert, denken viele an Betrug. Doch ein aktueller Fall aus Illnau-Effretikon ZH zeigt: Auch rechtmässig bezogene Sozialhilfe kann teilweise zurückgefordert werden.

Anfang 2022 erbte ein AHV-Rentner fast 41'000 Franken. Kurz darauf forderte die Stadt knapp 11'000 Franken an Sozialhilfe zurück.

Der Mann wehrte sich zunächst erfolglos beim Bezirksrat, dann vor dem Verwaltungsgericht.

Gerichtsurteil bestätigt Rückforderung

Vor Gericht argumentierte der Rentner, er benötige «eine Gesundheitsmatratze und andere Dinge». Er wünschte sich auch, sich nach Jahren des Existenzminimums endlich etwas leisten zu können. Er berief sich auf das Recht auf Hilfe in Notlagen laut Bundesverfassung.

Rentner
Rentner sitzen auf einer Bank. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance

Doch das Gericht wies seine Beschwerde ab: Die Forderung der Stadt sei rechtmässig. Laut Zürcher Sozialhilfegesetz kann Sozialhilfe zurückgefordert werden, wenn der Empfänger durch Erbschaft oder ähnliches in finanziell günstige Verhältnisse gelangt.

Aktuelle Notlage entscheidend

Zwar gilt ein Freibetrag von 30'000 Franken für den Erben. Doch der Richter befand: Angesichts dieses «erheblichen Betrags» könne sich der Mann etwas leisten.

Die Bundesverfassung schütze nur Personen in aktueller Notlage – wer finanziell gut dasteht, befinde sich nicht in einer solchen Situation.

Die Kosten des Gerichtsverfahrens von 1220 Franken wurden dem Rentner auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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