Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien in Trin

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    Wie die Gemeinde Trin berichtet, sind gewerblich genutzte mobile Heizungen im Freien nur gestattet, wenn sie über eine entsprechende Vignette verfügen.

    Dorfeingang von Trin.
    Dorfeingang von Trin. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Laut Energiegesetz des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer beziehungsweise mehrere Vignetten versehen sein.

    In Trin ist für die Herausgabe der Vignetten die Gemeinde zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen beziehungsweise Bussen auszusprechen. Bei Fragen steht der Bevölkerung die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

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