Obersaxen Mundaun informiert zur Hundesteuer 2022
Wie die Gemeinde Obersaxen Mundaun informiert, sind Hundehalterwechsel oder Todesfälle der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 28. Januar 2022 zu melden.

Für jeden Hund, welcher auf dem Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Nach Anschaffung eines neuen Hundes muss der Hundehalter persönlich bei der Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun innert 30 Tagen vorsprechen und den Ausweis mit der Mikrochipnummer mitbringen.
Hundehalterwechsel oder Todesfälle sind der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Freitag, 28. Januar 2022, zu melden. Anschliessend wird die Hundesteuer jedem Hundehalter in Rechnung gestellt. Diese beträgt im Jahr 2022 gemäss Beschluss des Gemeindevorstands Obersaxen Mundaun für den ersten Hund 50 Franken und für jeden weiteren Hund 100 Franken.