Wie die Gemeinde Obersaxen Mundaun mitteilt, ist der Kauf der Fahrbewilligungen für das Befahren von Wald- und Güterstrassen ab sofort möglich.
Dorfzentrum von Obersaxen Mundaun.
Dorfzentrum von Obersaxen Mundaun. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Fahrbewilligungen für das Befahren von Wald- und Güterstrassen auf dem Gebiet der Gemeinde Obersaxen Mundaun können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten gelöst werden.

Es werden keine Fahrbewilligung in physischer Form mehr ausgestellt. Die Bewilligungen werden ausschliesslich elektronisch erfasst.

Die Gemeinde verweist in diesem Zusammenhang auf das kommunale Strassengesetz für das Befahren von Wald- und Güterstrassen mit Motorfahrzeugen.

Wichtig ist zu beachten, dass die Wald- und Güterstrassen erst nach der Schneeschmelze befahren werden dürfen.

Mutationen müssen schriftlich mitgeteilt werden

Den Landwirtschaftsbetrieben werden die Fahrbewilligungen per Post zugestellt.

Allfällige Mutationen gegenüber dem Vorjahr bis am 7. April 2023 müssen schriftlich mitgeteilt werden.

Sollten weitere Wald- und Güterstrassen für Privatzwecke befahren werden müssen, wird ebenfalls um eine Mitteilung sowie den Bezug der kostenpflichtigen Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung gebeten.

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