Flims

Kein Abfeuern von Raketen und Knallkörpern in Flims

Nau.ch Lokal
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Surselva,

Die Bevölkerung in Flims haben auf das Abbrennen von Raketen und Knallkörpern (Feuerwerkskörpern) vor allem auch an Silvester und Neujahr zu verzichten.

Flims
Das Dorfzentrum von Flims. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Flims mitteilt, hat der Gemeindevorstand, aus Rücksichtnahme und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Interesse seiner Bewohner sowie Gäste, im Jahr 2023 ein Verbot für jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) auf dem Gemeindegebiet von Flims erlassen.

Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot ausgenommen: lautlose Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows.

Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Verbots zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden von Gesetzes wegen von der Gemeindepolizei mit Busse, gestützt auf das kantonale Recht und gemäss Strafgesetzbuch StGB, geahndet.

Kommentare

User #4829 (nicht angemeldet)

Demfall kein richtige silvester feiern mehr. Wird sowiso einige abfeuern da der reiz auf verbot hoch. Verstehe wegen tiere

User #5309 (nicht angemeldet)

Nach Strafgesetztbuch ist und war es schon immer in der Schweiz verboten Feuerwekskörper abzufeuern! ( Ausnahme 1. August)

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