Ilanz/Glion

    Gemeinde Ilanz/Glion richtet Beiträge an Kulturvereine aus

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Surselva,

    Wie die Gemeinde Ilanz/Glion bekannt gibt, können unter anderem Chöre, Musikgesellschaften, Theatergruppen, Frauenvereine oder Jugendvereine Gesuche einreichen.

    Altstadt von Ilanz.
    Altstadt von Ilanz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Das Kulturförderungsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, erweitert den Kreis der Kulturvereine, die um eine Unterstützungsleistung nachsuchen können.

    Damit wird das grosse soziokulturelle Engagement der Vereine und ihr Beitrag zur Lebensqualität und Integration in allen Fraktionen wertgeschätzt.

    Jährliche Grundbeiträge können Vereine beantragen, welche regelmässige Aktivitäten für ihre Mitglieder anbieten sowie Aktivitäten, welche öffentlich zugänglich sind.

    Folgende Vereine und kulturelle Gruppierungen können Gesuche einreichen: Chöre, Musikgesellschaften, Theatergruppen, Frauenvereine, Jugendverein, Troccas-Vereine, ausländische Kulturvereine sowie weitere Trägerschaften.

    Ein schriftliches Gesuch ist nötig

    Gemäss der Kulturförderungsverordnung müssen Vereine und kulturelle Gruppierungen bis zum 30. November 2023 ein schriftliches Gesuch einreichen, um im Folgejahr den jährlichen Grundbeitrag zu erhalten.

    Die weiteren Bestimmungen betreffend Unterstützung sind auf der Gemeindewebseite von Ilanz/Glion einsehbar.

    Die Gesuchseingaben sind per E-Mail oder auf dem Postweg an die Gemeinde Ilanz/Glion, Koordinationsstelle Kultur, möglich.

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