Wädenswiler Gewässerraumfestlegung wirkt sich auf Horgen aus
Wie die Gemeinde Horgen meldet, sind im östlichen Gemeindegebiet die Grenzgewässer zu Wädenswil (Aabach, Chraemattenbach, Meilibach und Chrebsbach) betroffen.

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz.
Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden.
Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen.
Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Die Grenzgewässer zu Wädenswil sind betroffen
Gestützt auf die Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) hat die Stadt Wädenswil den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.
Davon betroffen sind im östlichen Gemeindegebiet von Horgen auch die Grenzgewässer zu Wädenswil (Aabach, Chraemattenbach, Meilibach und Chrebsbach).
Die Angaben zur Auflage
Die Gemeinde Horgen macht die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 25. August 2023 bis zum 23. Oktober 2023 während 60 Tagen bei der Gemeinde Horgen während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Gewässerräume dieser vier Grenzgewässer im östlichen Gemeindegebiet angrenzend zum Stadtgebiet Wädenswil sind zudem im kantonalen GIS-Browser publiziert.
Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 23. Oktober 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.










