Wie die Gemeinde Oberrieden bekannt gibt, gilt ab 29. Juli 2022 auf dem Gemeindegebiet ein allgemeines Abbrennverbot. Das Höhenfeuer zur Bundesfeier fällt aus.
Gemeindehaus Oberrieden.
Gemeindehaus Oberrieden. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Ab sofort, 29. Juli 2022, ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerk und das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf.

Die Feierlichkeiten zum 1. August 2022 im Aebnet finden wie geplant, jedoch ohne Höhenfeuer statt. Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Brandgefahr für Waldgebiete, Felder und Wiesen stark erhöht.

Bereits Funkenwürfe können grosse Brände entfachen. Laut Wetterprognose ist für die kommenden Tage nur mit geringen Niederschlägen zu rechnen und die Situation entspannt sich noch nicht.

Im Hinblick auf den 1. August und zum Schutz der Bevölkerung und der Natur hat der Gemeinderat deshalb gestützt auf die Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) für das Gemeindegebiet Oberrieden ab sofort bis auf Widerruf ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerk erlassen.

Auf das Höhenfeuer wird verzichtet

Konkret bedeutet dies, dass keine offenen Feuer im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter Abstand); keine Höhenfeuer, 1. August-Feuer näher als 200 Meter zum Waldrand und kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet erlaubt sind.

Dies beinhaltet nicht nur das Abbrennen von Raketen, sondern auch das Anzünden von Vulkanen, bengalischen Fackeln oder Knallkörpern. Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen ist ebenfalls verboten.

Voraussetzung für den Widerruf des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge. Die Feierlichkeiten zum 1. August im Aebnet finden wie geplant statt, jedoch wird auf das Höhenfeuer verzichtet.

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