Neubau Passerelle Seegüetli in Horgen

    Gemeinde Horgen
    Gemeinde Horgen

    Pfnüselküste,

    Der Souverän hat anlässlich der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 den Neubau der Passerelle Seegüetli bewilligt und einen entsprechenden Ausführungskredit von 3,19 Mio. Franken gesprochen.

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    Aktuell laufen im Rotholz die Vorarbeiten. (Symbolbild) - Pixabay

    Die öffentliche Auflage dieser Passerelle nach §16 des Kant. Strassengesetzes (StrG) erfolgte per 5. Juli 2019. Innert Frist lag eine Einsprache aus der Nachbarschaft vor.

    Der Gemeinderat hat das Strassenprojekt – unter Abweisung dieser Einsprache – am 2. September 2019 festgesetzt. Um den von der Gemeinde gesteckten Terminplan mit Inbetriebnahme der neuen Passerelle vor der Badesaison 2020 einhalten zu können, war ein Baubeginn per Mitte Oktober 2019 vorgesehen.

    In diesem Sinne mussten die Baumeister- sowie Stahlbauarbeiten vorzeitig öffentlich ausgeschrieben werden. Die Vergaben dieser Bauleistungen erfolgten durch den Gemeinderat per 19. August und 9. September 2019. Beide Vergaben erfolgten vorbehältlich dem Vorliegen einer rechtskräftigen Projektfestsetzung gemäss §15 StrG.

    Planungs- und Baustopp

    Zur Verhinderung eines Rekursverfahrens erfolgte am 26. September 2019 – auf Anregung der Gemeinde – eine Aussprache, bzw. eine Einigungsverhandlung mit den beiden Einsprechern. Dabei konnte leider keine Einigung erzielt werden.

    Am 10. Oktober 2019 ist nun bei der Gemeinde ein Rekurs gegen die Projektfestsetzung eingetroffen. Damit wird ein ordentliches Rekursverfahren via Baurekursgericht ausgelöst, das sich erfahrungsgemäss über Monate hinziehen kann.

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Gemeinderat umgehend einen Planungs- und Baustopp für dieses Bauvorhaben ausgesprochen. Erst wenn das Rekursverfahren abgeschlossen ist, kann die Ausführungsplanung für diese neue Passerelle wieder aufgenommen werden.

    Damit verschiebt sich der Baubeginn um unbestimmte Zeit. Gemeinderat bedauert, dass dieser Projektunterbruch nicht verhindert werden konnte und setzt alles daran, das Rekursverfahren raschmöglichst abzuschliessen und die Ausführungsplanung wieder freigeben zu können.

    Totalrevision Gemeindeordnung 2022 und Energiestrategie 2030 – Mitwirkung

    An der Orientierungsversammlung vom 13. Juni 2019 hat der Gemeinderat die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner erstmals über den Projektinhalt und -ablauf der Gemeindeordnungsrevision informiert. Zwischenzeitlich hat auch das Projekt Energiestrategie 2030 gestartet.

    Der Flyer (Broschüre), welcher in den nächsten Tagen den Horgner Haushaltungen zugestellt wird, enthält aktuelle Informationen über beide Projekte und lädt die interessierte Bevölkerung zur Mitwirkung ein.

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