

Region Horgen
Horgen: Teilrevision privater Gestaltungsplan «Tödistrasse 62»
Der Gemeinderat Horgen hat am 19. Juli 2021 der Teilrevision des privaten Gestaltungsplans « Tödistrasse 62» zuhanden der öffentlichen Auflage zugestimmt.

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Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 23. Juli 2021 bis zum 21. September 2021 bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Zu beachten sind die neuen Schalteröffnungszeiten.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind spätestens bis zum 21. September 2021 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.
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