Horgen stellt das Wohnhaus Assek unter Denkmalschutz
Wie die Gemeinde Horgen mitteilt, ist der Ort um ein denkmalgeschütztes Gebäude reicher. Das Wohnhaus Assek an der Kirchstrasse gehört jetzt mit dazu.

Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nummer 237 vom 11. September 2023 das Wohnhaus Assek Nummer 999 auf dem Grundstück Nummer HN10445 an der Kirchstrasse 94 mittels eines verwaltungsrechtlichen Vertrags unter Schutz gestellt.
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die übrigen Akten liegen ab dem 22. September 2023 während 30 Tagen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 10, auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden.
Anforderungen an die Rekursschrift
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.
Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.