Wie die Gemeinde Rain meldet, dient die Videoüberwachung an der Schule dem Schutz der Öffentlichkeit und der Verhinderung von Vandalismus und Sachbeschädigung.
Gemeindeverwaltung Rain.
Gemeindeverwaltung Rain. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Videoüberwachung bei den Schulanlagen dient dem Schutz der Öffentlichkeit.

Sie bezweckt die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen, insbesondere bei Vandalismus, Sachbeschädigungen oder Diebstählen.

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Videoüberwachung vom 20. Juni 2011 (Stand 1. Februar 2018) ist für die Anordnung von Videoüberwachungen der Gemeinderat zuständig.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Massnahme bis auf Weiteres zu verlängern.

Video- und Bildmaterial wird aufgezeichnet und gespeichert

Als Koordinations- und Ansprechstelle für Videoüberwachungen hat der Gemeinderat das Ressort Infrastruktur bestimmt.

Es sind nur die Standorte mit Videoüberwachungsinstallationen, die von der Gemeinde Rain betrieben werden, auf einem Plan auf der Webseite der Gemeinde aufgelistet.

Videoüberwachungen von Privateigentümern sind nicht Gegenstand. Die Objekte und Zugänge sind entsprechend gekennzeichnet.

Das Video- und Bildmaterial wird mit fix montierten Kameras aufgezeichnet und gespeichert.

Daten werden nach 30 Tagen gelöscht

Die Aufzeichnung erfolgt im Alarmzustand, das heisst nur, wenn eine Bewegung im entsprechend gekennzeichneten Gebiet stattfindet.

Das Video- und Bildmaterial wird jeweils 30 Tage gespeichert. Anschliessend werden die Daten gelöscht.

Die Auswertung erfolgt im Bedarfsfall ausschliesslich durch den Ressortleiter Infrastruktur.

Weitere Personen haben keinen Zugriff auf die Gerätschaften beziehungsweise Einsicht in die Aufzeichnungen.

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