Der Gemeinderat Rain hat beschlossen, die Fakturierung der Kehricht-Grundgebühr ab 2022 neu zu regeln.
Dorfzentrum Rain.
Dorfzentrum Rain. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Fakturierung der Grundgebühren hat in der Vergangenheit zu vermehrten Diskussionen und Einwänden Anlass gegeben. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Fakturierung der Kehricht-Grundgebühr ab 2022 wie folgt zu regeln.

Grundsatz für die Abfallbeseitigung und deren Gebühren

Die Grundgebühren decken die der Gemeinde entstehenden Kosten der Abfallbeseitigung, insbesondere für Sammelstellen, Spezialsammlungen (exklusive Grünabfuhr), Administration und Öffentlichkeitsarbeit usw.

Das Volumen des produzierten Abfalls ist dabei unerheblich. Für ausserordentliche Spezial- oder Sondersammlungen können zusätzlich verursachergerechte Gebühren erhoben werden.

Details sind der Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement, welches auf der Website der Gemeinde eingesehen oder heruntergeladen werden kann, zu entnehmen.

Grundgebühr für Personen

Neu wird allen in der Gemeinde Rain wohnhaften Personen (ab vollendetem 18. Altersjahr) eine Grundgebühr von 25 Franken in Rechnung gestellt. Die Grundgebühr für Haushalte wird damit aufgehoben.

Aufgrund von Rückzahlungen des Gemeindeverbandes Abfallentsorgung Luzern-Land (GALL) an die Verbandsgemeinden hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Grundgebühr für Personen bis auf Weiteres einen Rabatt von fünf Franken zu gewähren.

Grundgebühr für Betriebe

Die Grundgebühr pro Betrieb beträgt weiterhin 70 Franken. Neu wird für Klein- und Landwirtschaftsbetriebe folgende Gebühr in Rechnung gestellt.

Für Kleinbetriebe und Landwirtschaftsbetriebe wird eine reduzierte Grundgebühr von 30 Franken erhoben. Bei Landwirtschaftsbetrieben erfolgt keine gemeinsame Rechnungsstellung für Betrieb und Personen.

Briefkastenfirmen und Betriebe mit einem Jahresumsatz bis 30'000 Franken sind von der Grundgebühr ausgenommen.

Die Rechnungsstellung erfolgt an alle in der Gemeinde Rain domizilierten Betriebe. Es ist nicht relevant, ob Betriebe ihre Tätigkeit ausserhalb der Gemeinde Rain ausüben.

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