Wie die Gemeinde Hochdorf meldet, hat sie im Rahmen der Mitwirkung zur Gesamtrevision wichtige Anliegen im Bereich der Raum- und Verkehrsplanung eingebracht.
Der Autokreisel beim Brauipark an der Hauptstrasse der Gemeinde Hochdorf.
Der Autokreisel beim Brauipark an der Hauptstrasse der Gemeinde Hochdorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Richtplan des Kantons Luzern wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst.

Anfang Juli 2020 startete der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision, die grundsätzlich alle zehn Jahre vorzunehmen ist.

Der Regierungsrat gab im Herbst 2023 den Richtplanentwurf für die öffentliche Mitwirkung frei, in der Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone sich äussern konnten.

Mehr Mobilität für Hochdorf

Zentrale Punkte der Stellungnahme der Gemeinde Hochdorf betreffen das Thema Mobilität.

Der Richtplanentwurf sieht einen Doppelspurausbau der Gleise der Seetalbahn in gewissen Abschnitten vor.

Dieses Bauprojekt ist eine betriebliche Voraussetzung für eine Taktverdichtung der S9 Richtung Luzern. Das Projekt ist mit der Realisierung des Durchgangsbahnhofs angedacht.

Rascher Ausbau des öffentlichen Verkehrs

Die Ergebnisse der Planungssynthese Seetal zu den Umfahrungsstrassen beabsichtigen keinen Kapazitätsausbau im Strassenverkehr.

Als Projekte mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis schnitten in Eschenbach, Ballwil und Hochdorf die Varianten Null Plus ab.

Der prognostizierte Mehrverkehr soll nicht über zusätzliche Strasseninfrastruktur, sondern durch Verkehrsmanagement, geförderten Fuss- und Veloverkehr sowie einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs bewältigt werden.

Regionale und überregionale Anbindung muss eine Alternative zum Auto werden

Der Hochdorfer Gemeinderat anerkennt diesen Entscheid für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung.

In der Konsequenz fordert der Gemeinderat die Berücksichtigung der entsprechenden Massnahmen im kantonalen Richtplan.

Für die regionale und überregionale Anbindung muss der öffentliche Verkehr zeitnah eine konkurrenzfähige Alternative zum Auto werden.

Der partielle Doppelspurausbau als Teil des Ausbauschrittes 2035

Deshalb soll der partielle Doppelspurausbau bereits Teil des Ausbauschrittes 2035 sein.

Zudem muss eine abschnittsweise Begradigung der Strecke für eine Beschleunigung der Zugfahrt geprüft werden.

Für ein attraktiveres ÖV-Angebot Richtung Bern und Zürich sind die Fernverkehrsanschlüsse in Sursee und Rotkreuz zu optimieren.

Die Nähe zu Luzern

Die in der Mitwirkung eingebrachten Anträge widerspiegeln die räumliche Orientierung des Seetals in Richtung Luzern.

Diese Ausrichtung zeigt sich auch im Pendlerverhalten der Hochdorfer Bevölkerung.

Über 1500 erwerbstätige Hochdorfer gehen in der Agglomeration Luzern und Sursee ihrer Beschäftigung nach.

Die Planung in diesem funktionalen Raum muss darum verstärkt werden.

Hochdorf ist bereit, seine Verantwortung wahrzunehmen

Der Gemeinderat beantragt deshalb, dass Hochdorf zukünftig stärker in der Agglomerationsplanung berücksichtigt wird.

Hochdorf soll in den Betrachtungsperimeter des Agglomerationsprogramms aufgenommen werden, wie beispielsweise die Gemeinden Eschenbach, Rain oder Schwarzenberg.

Die eingegebenen Anträge verfolgen die Absicht, Hochdorfs Entwicklung weiterhin positiv voranzutreiben und das öffentliche Angebot attraktiver zu gestalten.

Mit ihrer Stellungnahme zum Richtplan unterstreicht die Gemeinde Hochdorf ihre Verantwortung als Seetaler Regionalzentrum und dass sie bereit ist, diese wahrzunehmen.

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