Hitzkirch

Hitzkirch: Streckenbezogene Temporeduktion in Retschwil

Nau.ch Lokal
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Hochdorf,

Wie die Gemeinde Hitzkirch bekannt gibt, wird die Strecke von Retschwil bis Stäfligen auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert.

Die Ortseinfahrt auf der Lindenbergstrasse Richtung Hitzkirch.
Die Ortseinfahrt auf der Lindenbergstrasse Richtung Hitzkirch. - Nau.ch / Simone Imhof

Auf Begehren einiger Retschwiler hat der Kanton eine Reduktion des Tempos zwischen Retschwil und Stäfligen genehmigt.

Basierend auf dem kantonalen Strassenverkehrsrecht müssen in diesem Zuge auch Anpassungen bei der Ortsbeschilderung vorgenommen werden.

Die Realisierungsarbeiten begannen im Dezember 2022 statt.

Für die Ortsdurchfahrten von Retschwil und Stäfligen gilt eine Durchfahrtsgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde.

Temporeduktion auf der ganzen Strecke

Zwischen den beiden Weilern gilt jedoch Tempo 80 Kilometer pro Stunde, was insbesondere bei den Ausfahrten im Bereich Rütimatt und Wolfetschwil immer wieder zu verkehrstechnisch schwierigen Situationen geführt hat.

Auf Begehren einer Vertretung der Retschwiler Einwohner wurde bezüglich Verkehrsgeschwindigkeit in Retschwil ein Gutachten erstellt.

Anschliessend stellten die Initianten, mit Unterstützung des Gemeinderates Hitzkirch, ein Gesuch an den Kanton, Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif), welches das Tempo auf der gesamten Strecke auf 60 Kilometer pro Stunde begrenzt.

Tempo 60 gilt auf der ganzen Strecke

Die Prüfung des Kantons hat ergeben, dass es angebracht sei, die gesamte Strecke von Retschwil bis Stäfligen mit Tempo 60 Kilometer pro Stunde zu signalisieren. Der Entscheid basiert auf dem kantonalen Strassenverkehrsrecht.

Für die Signalisation und die Markierung von Gemeindestrassen der Klasse 1 ist der Kanton zuständig – ebenso für deren Realisierung.

Dabei hat der Kanton die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass basierend auf dem oben erwähnten Strassenverkehrsrecht auch die Ortstafeln «Stäfligen» und «Retschwil» abgebaut werden müssen, da diese Ortschaften im verkehrsrechtlichen Sinn für Ortstafeln nicht legitimiert seien.

Eine entsprechende Intervention des Gemeinderates wurde in erster Instanz abgewiesen.

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