Wie die Gemeinde Hitzkirch berichtet, sollen Naturobjekte unter anderem durch Begehung im Hinblick auf anstehende ortsplanerische Verfahren überprüft werden.
Der Landweg in Hitzkirch.
Der Landweg in Hitzkirch. - Nau.ch / Simone Imhof
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Hinweise von Privatpersonen sowie verwaltungsinterne Abklärungen haben ergeben, dass gewisse Differenzen zwischen den in den Zonenplänen dargestellten und im Bau- und Zonenreglement (BZR) Hitzkirch aufgeführten Naturobjekten (Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen sowie Einzelbäume) und der Situation vor Ort bestehen.

Im Hinblick auf anstehende ortsplanerische Verfahren sollen nun aussagekräftige Grundlagen für das ganze Gemeindegebiet (Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet) erstellt werden.

Die Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinde Hitzkirch, haben den Auftrag erhalten, die Naturobjekte so weit nötig inklusive Begehung im Feld zu überprüfen und zu Handen der Gemeinde Hitzkirch zu dokumentieren.

Zu diesem Zweck werden sie einzelne Grundstücke betreten müssen.

Dokumentation als Grundlage für die Ortsplanung

Gerne nehmen sie auch sachdienliche Informationen seitens der Grundeigentümer und Bewirtschafter entgegen.

Die Dokumentation wird als Grundlage für die Ortsplanung dienen, hat jedoch keine rechtliche Bedeutung.

Damit werden keine Beschlüsse der Stimmberechtigten vorweggenommen und die Grundeigentümer und Bewirtschafter können während der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision nötigenfalls ihr Einspracherecht nutzen.

Allerdings sucht die Gemeinde nach einvernehmlichen Lösungen im Sinn einer kooperativen Planung und steht für Gespräche gerne zur Verfügung.

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