Wie die Gemeinde Hitzkirch informiert, sind per 31. Dezember 2021 die Steuern für das Steuerjahr 2021 zu begleichen.
Gemeindehaus Hitzkirch.
Gemeindehaus Hitzkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Per 31. Dezember 2021 wird die Steuer für das Steuerjahr 2021 zur Zahlung fällig. Für die fristgerechte Bezahlung der Akontorechnung 2021 und die angenehme Zusammenarbeit bedanken wir uns.

Sollte es aus einer Notlage heraus nicht möglich sein, die Steuerrechnung 2021 bis Ende Dezember 2021 zu begleichen, müssen Personen ein Ratenzahlungsgesuch unter Angaben der Gründe einreichen.

Auch wenn Personen von sich aus bereits monatliche Zahlungen leisten, die den Betrag der Akontorechnung 2021 nicht bis 31. Dezember 2021 ausgleichen, muss ein Gesuch um Ratenzahlung gestellt werden.

Verzicht auf den Versand von Verfallanzeigen

Die Gemeinde Hitzkirch verzichtet auch in diesem Jahr auf die bisher alljährlich zugestellte Fälligkeitsanzeige.

Die Fälligkeitsanzeige wies jeweils den bis zum 31. Dezember noch fälligen Steuerbetrag für die laufende Steuerperiode aus und erinnerte – daher der Name – an die Fälligkeit. Das Steueramt Hitzkirch ist aber gerne bereit Ihnen einen entsprechenden Auszug individuell zuzustellen.

Einzahlungsscheine für das Jahr 2022

Im Februar 2022 wird Ihnen die Steuererklärung 2021 zugestellt. In diesen Unterlagen wird ein Einzahlungsschein für Vorauszahlungen 2022 enthalten sein.

Wer bereits ab Januar 2022 eine Einzahlung für das Steuerjahr 2022 leisten möchte, kann den entsprechenden Einzahlungsschein ab Anfang Januar 2022 beim Steueramt bestellen.

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