Eschenbach: Wildtiere nicht stören

Reiten und Radfahren auf öffentlichen Strassen und Wegen im Wald kann durch den örtlichen Waldentwicklungsplan eingeschränkt werden.

Wald
Wald - Keystone

Gemäss der kantonalen Verordnung zur eidgenössischen Waldgesetzgebung ist das Reiten und Radfahren auf öffentlichen Strassen und Wegen im Wald grundsätzlich erlaubt. Dieses Recht kann jedoch durch den örtlichen Waldentwicklungsplan eingeschränkt werden.

Dies ist etwa im Eggwald der Fall, wo Biken und Reiten nur auf dem Kretenweg erlaubt ist. Die übrigen Wege sind für diese Aktivitäten gesperrt.

Um Rückzugsmöglichkeiten für Wildtiere sicherzustellen und die Natur zu schützen, sind Sportlerinnen und Sportler angehalten, die Wegmarkierungen vor Ort zu respektieren. Die vorgegebenen Pfade sollen nicht verlassen werden und Weidezäune sind nach der Durchquerung wieder zu schliessen.

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