Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem geplanten Kiesabbau- und Deponieprojekt in Ermenswil auseinandergesetzt und den Mitwirkungsbericht verabschiedet.
Abbau- und Deponieprojekt Sonnenfeld: Übersichtsplan und Etappierung. - Gemeinde Eschenbach
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Die zur JMS-Gruppe gehörende Schmucki Kies + Tiefbau AG beabsichtigt, im Gebiet Sonnenfeld in Ermenswil Kies abzubauen und die Kiesgrube mit unverschmutztem Aushubmaterial sowie leicht belasteten Bauabfällen wieder aufzufüllen. Für dieses Vorhaben wurde im Sommer 2019 ein Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Die gesamte Bevölkerung sowie die Nachbargemeinden waren eingeladen, sich zum Projekt zu äussern und Anliegen, Vorbehalte oder Anregungen einzubringen. Ziel des vorgelagerten Verfahrens ist es, den Puls einer breiten Öffentlichkeit zu spüren, Bedenken aller Anspruchsgruppen aufzunehmen und allenfalls Verbesserungen am Vorhaben zu erwirken.

Gestützt darauf richtet der Gemeinderat Erwartungen und Auflagen an die Bauherrschaft, welche bei der Projekteingabe zu berücksichtigen sind. Erst anschliessend folgt das reguläre Genehmigungs- und Auflageverfahren.

Vorgaben als Resultat der Mitwirkung

Im Zuge des Verfahrens sind insgesamt 111 schriftliche Meldungen eingegangen. Schwerpunktmässig wurden Einwände in Bezug auf das Verkehrsaufkommen, die Grösse der Grube und die damit einhergehende Waldrodung, die Deponiestoffe, die Auswirkungen auf den Wasserkreislauf und einen negativen Einfluss auf die Standortattraktivität vorgebracht.

Weitere Voten betreffen die Rolle, das Vorgehen und die Haltung seitens Gemeinde, Region und Kanton. Alle Rückmeldungen wurden im vergangenen Sommer an die Bauherrschaft weitergeleitet, welche als Reaktion Überarbeitungen und eine Redimensionierung am Projekt in Aussicht stellt.

An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat den offiziellen Mitwirkungsbericht verabschiedet. Dieser beurteilt primär, ob die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen für den Mitwirkungsprozess eingehalten wurden.

Erfreut kann der Gemeinderat feststellen, dass ein breiter Mitwirkungskreis erreicht wurde, dessen Rückmeldungen zu Verbesserungen an der Projekteingabe führen. Ergänzend dazu wurden die Stellungsnahmen der Bevölkerung durch den Gemeinderat vorläufig eingeordnet und teilweise Anforderungen für das Vorhaben definiert.

Der ganze Bericht kann bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden. Den Mitwirkenden wurde der Bericht persönlich zugestellt.

Übergeordnetes Bedürfnis

In Anbetracht der zunehmenden Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung sind Deponiestandorte für die Ablagerung von Aushub- und Abbruchmaterial ein wichtiges Bedürfnis. Der Kanton und die Regionen stehen in der Pflicht, den Bedarf zu decken und geeignete Standorte zu ermitteln.

Dabei ist es naheliegend, Deponien dort zu planen, wo vorgängig Material abgebaut wurde. Bedingt durch die geologischen Gegebenheiten ist Eschenbach ein bevorzugtes Abbaugebiet und wird entsprechend auch als Deponiestandort ins Auge gefasst. So ist das Gebiet Sonnenfeld in Ermenswil seit 1995 im kantonalen Richtplan als möglicher Standort für eine Inertstoffdeponie enthalten.

Berechtigte Bedenken

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Kiesabbau und die geplante Deponie Immissionen verursachen, welche die Lebensqualität beeinflussen. So hat man grosses Verständnis für die geäusserten Bedenken.

Eine neue Deponie auf dem Gemeindegebiet liegt grundsätzlich nicht im Eigeninteresse von Eschenbach. So hat der Gemeinderat im Rahmen der kantonalen Richtplan-Vernehmlassung schon mehrfach die Prüfung alternativer Deponiestandorte im Kanton, die Einschränkung der möglichen Deponie-Typen für den Standort Sonnenfeld sowie eine angemessene Reduktion der Abbaugebiete in der Gemeinde Eschenbach gefordert.

Solidarische und verträgliche Lösung

Obschon die Nachteile nicht von der Hand zu weisen sind, ist Eschenbach, genauso wie alle anderen Gemeinden, auch übergeordneten Interessen verpflichtet. Aufgrund der regen Bautätigkeit besteht ein direktes Bedürfnis nach Abbaurohstoffen sowie Deponiemöglichkeiten.

Nicht wiederverwertbares Material wurde bisher in auswärtigen Deponien entsorgt. Als Mitverursacher hat sich die Gemeinde Eschenbach solidarisch um eine Lösungsfindung zu bemühen.

Der Gemeinderat setzt sich für eine verträgliche Lösung ein, welche den Anliegen der Bevölkerung und den Ansprüchen von Kanton und Region Rechnung trägt. Gemeinsam mit den verschiedenen Anspruchsgruppen soll das Projekt dahingehend optimiert werden, dass die Immissionen möglichst gering ausfallen. Die Lenkung des Verkehrs (z.B. durch alternative Routen, Sperrzeiten und ein Abgleich mit weiteren Abbau- und Deponiestandorten), eine Aufteilung in verträgliche Etappen und Massnahmen zur Immissionsverringerung (z.B. Abschirmungs-Erdwall und den Einsatz neuster Maschinen) sind dabei zentrale Punkte.

Zudem sind eine Beschränkung der möglichen Deponiestoffe auf Typ A/B (Streichung Typ C/D aus dem Richtplan) und ein Verzicht auf weitere Auffülltätigkeiten am Standort Uetenberg für den Gemeinderat Bedingung für eine Bewilligung des Vorhabens im Sonnenfeld. Für die entstehenden Strassenlasten und sonstige Leistungen soll die Standortgemeinde durch die Betreiber und Nutzer der Anlage angemessen entschädigt werden.

Die externen Kosten eines solchen Projekts lassen sich jedoch nicht vollumfänglich quantifizieren und nur teilweise durch Finanzmittel ausgleichen. Die Verkehrsplanung wird mit der Region diskutiert, um eine bestmögliche Lösung zu finden. Die Abklärungen dazu sind noch nicht abgeschlossen und die Region beabsichtigt, einen neutralen Verkehrsplaner beizuziehen, um eine unabhängige Beurteilung der verschiedenen Optionen vorzunehmen.

Nächste Schritte

Aus dem Mitwirkungsverfahren sind wertvolle Vorschläge und auch konkrete Auflagen hervorgegangen, anhand welcher die Bauherrschaft nun Planoptimierungen vornimmt. Wenn das Eingabeprojekt vorliegt, ist eine zweite Informationsveranstaltung für die Bevölkerung geplant, welche aufzeigt, wie die Anliegen aus der Mitwirkung berücksichtigt werden.

Erst mit der offiziellen Eingabe, in Form eines Sondernutzungsplans samt Projekt, startet das Bewilligungsverfahren. Vor einem Erlass prüft der Gemeinderat das Begehren, untersucht, ob das Vorhaben den Richtlinien entspricht und nimmt eine Interessenabwägung vor.

Dabei wird auch beurteilt, ob den Rückmeldungen aus der Bevölkerung mit der überarbeiteten Eingabe angemessen Rechnung getragen wird. Seine Abwägungen hält der Rat in einem Raumplanungsbericht fest, welcher auch den Mitwirkungsbericht miteinschliesst.

Kann das Projekt durch den Gemeinderat genehmigt werden, folgt anschliessend die öffentliche Auflage unter Eröffnung der regulären Einsprachefrist. Abschliessend prüft der Kanton, ob das Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ob der Planungs- und Bewilligungsprozess im geforderten Rahmen abgelaufen ist. Mit der kantonalen Genehmigung würde der Sondernutzungsplan rechtskräftig.

Mitwirkung: Junges Verfahren auf dem Prüfstand

Die Pflicht zur Durchführung einer öffentlichen Mitwirkung besteht erst seit Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes im Juli 2016. Diese relativ junge Praxis hat bisher kantonsweit noch kein vergleichbares Projekt durchlaufen und die gesetzlichen Vorgaben lassen viel Handlungsspielraum offen.

Dies stellte die Gemeinde in der Festsetzung eines geeigneten Verfahrens vor einige Herausforderungen und erschwerte die Koordination mit den beteiligten Parteien. Rückblickend räumt man seitens der Behörde ein, dass sich Details im Ablauf erst während dem laufenden Prozess geklärt haben, wodurch die Kommunikation zu einzelnen Verfahrensschritten teils widersprüchlich ausgefallen ist.

Dafür bitten die zuständigen Stellen um Entschuldigung. Das durchgeführte Mitwirkungsverfahren erfüllt jedoch alle gesetzlichen Anforderungen und die zahlreichen Rückmeldungen liefern für die Bauherrschaft eine gute Grundlage, um ein Eingabeprojekt auszuarbeiten, welches die Anliegen der Bevölkerung aufnimmt.

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