Wie die Gemeinde Eschenbach LU bekannt gibt, hat die Gemeinde aktuell das Aufnahmesoll für Schutzsuchende erreicht und muss somit keine Ersatzabgaben leisten.
Gemeindeverwaltung Eschenbach (LU).
Gemeindeverwaltung Eschenbach (LU). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Von den 74 Gemeinden im Kanton Luzern, welche einen Zuweisungsentscheid erhielten, haben 13 Gemeinden ihr Aufnahmesoll von 75 Prozent per 1. September 2022 erreicht.

Für 61 Gemeinden wurden ab diesem Datum Ersatzabgaben fällig. Zu diesen Gemeinden gehört auch Eschenbach.

Eschenbach hat das Aufnahmesoll für das dritte und vierte Quartal 2022 knapp nicht erfüllt und zahlt für diese vier Monate ab 1. September bis 31. Dezember 2022 einen Betrag von 2320 Franken.

Der Kanton erhöht das Aufnahmesoll

Der Kanton Luzern wollte das Aufnahmesoll per 1. Februar 2023 auf einen Erfüllungsgrad von 90 Prozent erhöhen.

Da die aktuellen Zuweisungszahlen aber tiefer liegen als vom Staatssekretariat für Migration (SEM) vorausgesagt, wird auf die Einforderung dieser 90 Prozent bis auf Weiteres verzichtet.

Der Erfüllungsgrad des Aufnahmesolls bleibt weiterhin bei 75 Prozent.

Eschenbach muss keine Ersatzabgaben mehr leisten

Die Gemeinde Eschenbach hat aktuell das Aufnahmesoll erreicht und muss somit keine Ersatzabgaben leisten.

An dieser Stelle bedankt sich der Gemeinderat Eschenbach herzlich für die grossartige Unterstützung beim Vermitteln von Wohnraum an den Kanton und auch bei der Aufnahme von flüchtenden Personen.

Damit leistet die Bevölkerung einen wertvollen und solidarischen Beitrag.

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