Eschenbach LU: Fristverlängerung der Steuererklärung 2022
Wie die Gemeinde Eschenbach LU mitteilt, ist die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 der 31. März 2023. Eine Verlängerung muss rechtzeitig erfolgen.

Die generelle Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 läuft am 31. März 2023 ab. Sollte es nicht möglich sein, diesen Termin einzuhalten, wird gebeten, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen.
Bei Benutzung des Tools e-Fristerstreckungen wird die Frist automatisch im Steuersystem verarbeitet.
Fristen nach Versand der zweiten Mahnung
Weitere Details zur Nutzung des Tools e-Fristerstreckungen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden. Die Angaben sind auch auf der Steuererklärung aufgedruckt.
Maximal kann eine Frist bis zum 31. August 2023 ausgewählt werden. Für längere Fristen wird gebeten, das Steueramt zu kontaktieren.
Auch Fristen nach Versand der zweiten Mahnung können nur direkt beim Steueramt vereinbart werden.