Parkieren am Waldrand ab September 2026 verboten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Hinwil,

Ab 1. September 2026 wird das Parkieren an zwei illegal genutzten Stellen im Rütiwald gebüsst. Die Gemeinde verweist auf öffentliche Parkplätze.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, haben sich im Rütiwald im Laufe der Zeit zwei Orte zu Parkplätzen entwickelt, die dafür nicht geeignet sind. Einerseits ist das die Einfahrt über die Rosenbergstrasse bei der Weid und anderseits die Einfahrt von der Spitalstrasse beim Aldi.

Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist gemäss Bundesgesetz über den Wald verboten (Waldgesetz, Art. 15). Die Zufahrt zu diesen zwei Orten ist somit nicht gestattet.

Ab 1. September 2026 wird das Parkieren an diesen beiden Orten nicht mehr geduldet und gebüsst. Stattdessen sind die öffentlichen Parkplätze zu nutzen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Dragqueen
3 Interaktionen
Bakterien
Bella Tola
41 Interaktionen
Bella Tola

MEHR AUS OBERLAND

Volketswil
Wetzikon
Gossau ZH
10 Interaktionen
Gossau ZH
Volketswil