Wie die Gemeinde Hinwil berichtet, ist der geplante Zusammenschluss ein Schritt, um noch stärker als «Einheit» auftreten und weitere Synergien nutzen zu können.
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Blick auf die Gemeinde Hinwil (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Nachdem eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretungen der beiden Behörden und Vertretungen der Verwaltungs- und Schulführung mögliche Schritte für eine Zusammenlegung der beiden Güter diskutiert hat, haben sich anlässlich von zwei Workshops auch die beiden Gesamtbehörden über die Rahmenbedingungen eines Zusammenschlusses ausgetauscht.

Im Rahmen des ersten Behördenworkshops vom Dezember 2023 wurden die gemeinsamen Erwartungen, die heutigen Stärken und Schwächen der beiden Gemeinden und die Chancen und Gefahren einer Einheitsgemeinde ausgetauscht.

Ebenfalls diskutiert wurde die Frage, weshalb die Schulgemeinde aufgelöst werden soll und was der Mehrwert einer Einheitsgemeinde wäre.

Resultate der Behördenworkshops

Im Januar 2024 trafen sich die beiden Behörden zu einem zweiten Austausch.

Dabei sammelten die anwesenden Behördenmitglieder unter anderem Antworten zu den Gelingensbedingungen.

Den Kern der Resultate der Behördenworkshops bildeten die gemeinsam definierten Rahmenbedingungen, welche beiden Exekutiven als Leitlinie für den Grundsatzentscheid zur Weiterführung des Projekts «EG 2026+» dienten.

Die beiden Behörden arbeiten schon seit Jahren unter anderem in den Bereichen Liegenschaften und den Finanzen eng zusammen.

Erarbeitung der gemeinsamen Gemeindeordnung

Hier werden die Synergien bereits jetzt optimal genutzt.

Auch unterstehen die kommunal angestellten Mitarbeitenden der Gemeinde und der Schule bereits heute derselben Personalverordnung.

Der Zusammenschluss ist somit der nächste Schritt, um noch stärker als «Einheit» auftreten und noch näher zusammenarbeiten zu können und weitere Synergien zu nutzen.

Mit den vereinbarten Rahmenbedingungen als Basis kann nun die Erarbeitung der gemeinsamen Gemeindeordnung in Angriff genommen werden.

Aufgaben und Verantwortung für die Bildung

Die Schulpflege und der Gemeinderat sind der Überzeugung, dass in einer zusammengeschlossenen Gemeinde das Angebot und die Qualität der Schule und der Gemeinde gemeinsam hochgehalten und weiter gestärkt werden kann.

Die Schulpflege wird weiterhin ihre Aufgaben und Verantwortung für die Bildung mit den nötigen finanziellen Kompetenzen ausüben können.

Auch an der gut funktionierenden Organisation mit der Leitung Bildung wird sich künftig nichts ändern.

Abstimmung für 2025 geplant

Ob der Gemeinderat mit dem Schulpräsidium ergänzt wird oder ob auch der zukünftige Gemeinderat sieben Mitglieder zählen wird, soll in den nächsten Wochen (Stand 16. April 2024) geklärt werden.

Das Ziel der beiden Behörden ist, dem Stimmvolk im Jahr 2025 die neue Gemeindeordnung mit nur noch einer Gemeinde, der politischen Gemeinde, an der Urne zur Abstimmung vorzulegen.

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