Wie die Gemeinde Dürnten meldet, befindet sich das Spital Wetzikon in wirtschaftlicher Not. Ein Ausschuss der Aktionärsgemeinden soll die Versorgung sichern.
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH).
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die zwölf Aktionärsgemeinden, vertreten durch die Gemeindepräsidien, Gemeinderatsmitglieder und Verwaltungsleitende, haben sich letzte Woche (Stand vom 15. April 2024) zusammengefunden, um die prekäre Lage zu beleuchten und sich auf das bevorstehende Szenario einer Nachlass-Stundung vorzubereiten.

Die Aktionärsgemeinden sind in hohem Masse besorgt über die wirtschaftliche Lage des Spitals Wetzikon.

Gleichzeitig anerkennen sie die bedeutenden Herausforderungen, denen die Spitalführung gegenübersteht.

Die Aktionärsgemeinden sind sich einig, dass sie die Herausforderungen geeint und im Austausch mit dem Verwaltungsrat der GZO AG bewältigen wollen.

Aktionärsgemeinden prüfen finanzielle Hilfe

Angesichts der herausragenden Stellung der GZO AG Spital Wetzikon als eine dem grössten Arbeitgeber der Region sowie der zentralen Bedeutung des Spitals für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Zürcher Oberland sehen sich die Aktionärsgemeinden in der Pflicht, Hilfestellung zu leisten.

Bereits im Februar 2024 haben die Aktionärsgemeinden dem GZO-Verwaltungsrat darum mitgeteilt, dass ein Gesuch um finanzielle Unterstützung via Steuergelder wohlwollend geprüft und in den politischen Prozess geschickt würde, sofern ein tragfähiger Businessplan für einen wirtschaftlich erfolgreichen Weiterbetrieb des Spitals Wetzikon vorgelegt werden kann.

Diese Grundhaltung haben die Aktionärsgemeinden abermals bekräftigt.

Ausschuss für Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland

Darüber hinaus haben die Aktionärsgemeinden einen Ausschuss gebildet, der alle kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsoptionen zum Erhalt einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland prüft.

Im genannten Ausschuss vertreten sind die Stadtrespektive Gemeindepräsidien von Wetzikon, Hinwil, Rüti, Wald und Grüningen.

Unter Beizug von externer Fachunterstützung werden alle Vorkehrungen getroffen, um die Folgen einer allfälligen NachlassStundung bestmöglich abzufedern.

Die Sicherstellung eines funktionierenden Rettungsdienstes «Regio 144» hat dabei oberste Priorität.

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