Dürnten: Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden
Die Urnenwahl für die Amtsdauer 2022 bis 2026 wird am 27. März 2022 in Dürnten durchgeführt.

Gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte sind für die Mitglieder der Schulpflege (ohne Präsidium), die Rechnungsprüfungskommission (Mitglieder und Präsident) und für die zwei Personen der Sozialbehörde die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Für den Gemeinderat (inklusive Präsident) und das Schulpflegepräsidium sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, es erfolgt eine ordentliche Wahl.
Auch für die zwei leeren Sitze bei der Sozialbehörde erfolgt eine ordentliche Wahl. Die Urnenwahl wird am 27. März 2022 durchgeführt.
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.