Dürnten erinnert an Pflanzenrückschnitt
Bäume, Sträucher, Grünhecken und andere Pflanzen an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen sind von den Liegenschaftsbesitzern bis Mitte Juni 2022 zurückzuschneiden. Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen wie auch für Kehrichtwagen, Postfahrzeuge, Strassenreinigung und Schneeräumung muss jederzeit möglich sein.
Die Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten. In Sichtbereichen von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen nicht höher als 80 Zentimeter sein.
Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Nach Ablauf der Frist werden durch die Gemeinde ausgeführte Rückschnitte verrechnet.