Wie die Gemeinde Dürnten mitteilt, kommt es immer wieder vor, dass Personen ihre Haushaltsabfälle nicht in den gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken entsorgen.
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Dürnten. - Keystone
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Einzelne Personen entsorgen ihre Haushaltsabfälle nicht in den gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken, sondern in den öffentlichen Abfallkübeln der Gemeinde.

Die Leerungskosten dieser Abfallkübel gehen zulasten der Allgemeinheit beziehungsweise der Steuerzahler.

Deshalb bittet die Gemeinde um Hinweise, wenn Einwohner beobachten, dass ganze Abfallsäcke beziehungsweise offensichtliche Haushaltsabfälle in den öffentlichen Abfallkübeln entsorgt werden.

Kehricht und Sperrgut müssen an die Abfuhr gegeben werden

Gemäss Abfallreglement der Gemeinde Dürnten Artikel neun müssen Kehricht und Sperrgut der von der Gemeinde organisierten Abfuhr übergeben werden.

Separatabfälle sind getrennt zu sammeln und den dafür bezeichneten Sammelstellen oder Abfuhren zuzuführen, wenn sie nicht über den Handel entsorgt werden können.

Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.

Die Sammelstellen für Separatabfälle dürfen nur zu den angegebenen Zeiten und ausschliesslich für die Entsorgung von Separatabfällen in die dafür vorgesehenen Behältnisse benützt werden.

Öffentliche Abfallbehältnisse sind nicht für den privaten Abfall

Es ist verboten, Abfälle im Freien auf öffentlichem oder privatem Grund abzulagern oder stehen zu lassen.

Insbesondere ist es auch verboten, Kleinabfälle auf öffentlichem oder privatem Grund wegzuwerfen oder liegen zu lassen.

Öffentliche Abfallbehältnisse dienen der Aufnahme von Kleinabfällen, die vor Ort anfallen.

Sie dürfen nicht zur Entsorgung von Kehrichtsäcken oder anderen grösseren Mengen von Abfällen benützt werden.

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