Der Bezirksrat Hinwil hat der Beschwerde, dass sich der Gemeinderat Dürnten nicht an das kantonale Pflegegesetz hält, nach Überprüfung keine Folge geleistet.
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH).
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 28. Dezember 2020 reichte Erich Birrer, Dürnten, beim Bezirksrat Hinwil eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Dürnten ein. Erich Birrer beantragte damals, aufsichtsrechtliche Massnahmen zu ergreifen.

Dies unter anderem deshalb, weil er der Überzeugung war, dass sich der Gemeinderat Dürnten nicht an das geltende kantonale Pflegegesetz hält und beim Alters- und Pflegeheim Nauengut in Tann das sogenannte Kostendeckungsprinzip missachtet.

Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges nicht oder nur geringfügig übersteigen darf. Erich Birrer, der bis 2014 im Dürntner Gemeinderat sass, war der Meinung, dass die Taxen im Altersheim Nauengut demzufolge nach unten angepasst werden müssen.

Kostendeckungsprinzip wurde eingehalten

Der Bezirksrat Hinwil hat die Aufsichtsbeschwerde detailliert geprüft und kam zum Schluss, dass das Kostendeckungsprinzip in den geprüften Jahren 2019 und 2020 eingehalten wurde. Auch der von Erich Birrer zusätzlich noch eingeschaltete Preisüberwacher fand nach Prüfung aller Unterlagen keinerlei Hinweise auf einen Preismissbrauch im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes.

Der Bezirksrat greift im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion nur dann ein, wenn klares Recht verletzt wird. Vorliegend war das nicht der Fall, weshalb der Aufsichtsbeschwerde von Erich Birrer dementsprechend keine Folge gegeben wurde. Es wurden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Der Gemeinderat und die Betriebskommission des Alters- und Pflegeheims Dürnten nehmen diesen Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Die Einhaltung der geltenden Rechtsgrundlagen ist für den Gemeinderat bei allen seinen Tätigkeiten grundsätzlich immer eine Selbstverständlichkeit.

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