Der kantonale Finanzdirektor hat entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 auf den 31. Mai 2020 erstreckt wird.
Geld
Bei der Umsatzhöhe wird das ein oder andere Mal gerne geschummelt. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Der kantonale Finanzdirektor hat entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt wird. Mit dieser Weisung will der Finanzdirektor stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen.

Wenn Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten oder natürliche Personen mit Einkommenseinbussen rechnen, können sie zudem eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern verlangen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus