Wie die Gemeinde Dürnten mitteilt, müssen Grundeigentümer bis Mitte Juni 2024 Hecken, Sträucher und Bäume, die in den Strassenraum hineinragen, zurückschneiden.
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH).
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, wie auch für Kehrichtwagen, Postfahrzeuge, Strassenreinigung und Schneeräumung muss jederzeit möglich sein.

Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten. In Sichtbereichen von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen nicht höher als 80 Zentimeter sein.

Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.

Nach Ablauf der Frist, Mitte Juni 2024, werden durch die Gemeinde ausgeführte Rückschnitte verrechnet.

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