Wie die Gemeinde Bubikon meldet, hat das Gericht ein Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon um Nachlassstundung bewilligt. Die Aktionärsgemeinden sind jetzt besorgt.
Bubikon ZH von oben. - Kanton Zürich
Bubikon ZH von oben. - Kanton Zürich - Nau.ch / Nico Leuthold
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Der Verwaltungsrat der GZO AG (Gesundheitszentren Oberes Zürichseegebiet) Spital Wetzikon hat die Aktionärsgemeinden darüber informiert, dass ein Gesuch um Nachlassstundung vom zuständigen Gericht bewilligt worden ist.

Damit ist aus Sicht der Aktionärsgemeinden eine Entwicklung eingetreten, die seit Bekanntgabe der massiven Finanzprobleme des Spitals vor wenigen Wochen leider zu befürchten war.

Die Aktionärsgemeinden bedauern zutiefst, dass keine Lösung ausserhalb des Nachlassverfahrens zur finanziellen Sanierung des Spitals gefunden werden konnte.

Gemeinden weiterhin gesprächsbereit

Bereits Anfang April hatten die zwölf Aktionärsgemeinden einen gemeinsamen Ausschuss ins Leben gerufen, mit dem Ziel, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Gesundheits- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland bestmöglich gewährleistet bleibt.

Der Ausschuss steht in Kontakt mit den involvierten Stellen und verfolgt die Situation genau. Die Aktionärsgemeinden sind weiterhin gesprächsbereit.

Sie werden sämtliche vom Spital erarbeiteten Sanierungsoptionen prüfen und gegebenenfalls politische Prozesse zur finanziellen Unterstützung des Spitals einleiten.

Rettungsdienst Regio 144 sichergestellt

Der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon hat gegenüber den Aktionärsgemeinden bestätigt, dass der Betrieb des Rettungsdienstes Regio 144 sichergestellt ist.

Der Rettungsdienst ist gemäss Gesetz eine kommunale Aufgabe.

Sollte der Rettungsdienst zu einem späteren Zeitpunkt dennoch von der Nachlassstundung betroffen sein, sind sämtliche Aktionärsgemeinden bereit, die Regio 144 AG im Bedarfsfall kurzfristig und unbürokratisch mit finanziellen Mitteln zu versorgen.

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