Zonenplan des Gemeindeparks Herzogenbuchsee wird geändert
Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee mitteilt, soll das Park-Areal in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) überführt werden.

Der Gemeindepark sowie Gemeindehaus, Kornhaus und Pfadiheim befinden sich baurechtlich in einer Grünzone. Damit es bei einem allfälligen (Um-)Baubedarf – zum Beispiel für den Bau einer öffentlichen WC-Anlage – nicht zu Problemen kommt, soll das Park-Areal in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) überführt werden, was eine Anpassung des Zonenplans erfordert.
Nach einer öffentlichen Mitwirkung im vergangenen November, zu der keine Eingaben gemacht wurden, hat der Gemeinderat im Januar die Zonenplanänderung unverändert zuhanden der Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verabschiedet.
Der Vorprüfungsbericht liegt nun vor. Darin stellt das AGR die Genehmigung in Aussicht und hat verschiedene Ergänzungen gewünscht, die inzwischen in die Unterlagen aufgenommen wurden. Der Gemeinderat hat den Vorprüfungsbericht zur Kenntnis genommen und die Planungsunterlagen zuhanden einer öffentlichen Auflage verabschiedet. Das Vorhaben muss später von einer Gemeindeversammlung genehmigt werden.