Seeberg: Temporäre Verkehrsmassnahme
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich der Baustelle zum Neubau eines Mehrfamilienhauses der Genossenschaft GenerationenWohnenSeeberg.

Der Gemeinderat Seeberg hat gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich der Baustelle zum Neubau eines Mehrfamilienhauses der Genossenschaft GenerationenWohnenSeeberg auf dem Grundstück Seeberg-Nr. 54 (Leinackerstrasse und Kirchgasse, Seeberg). Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.
Anwohnerinnen und Anwohner des Burgerweges benützen für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften während der Bauphase die Einmündung Burgerweg ab Leinackerstrasse. Die Geschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen.