Wie die Gemeinde Seeberg mitteilt, tritt das revidierte Energiegesetz des Kantons am 1. Januar 2023 in Kraft. Dieses zielt auf neue Vorgaben.
Gemeindeverwaltung Seeberg
Gemeindeverwaltung Seeberg. - Berner Zeitung
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Das neu revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzer sind nachfolgende Informationen wichtig.

Ein Heizungsersatz ist meldepflichtig

Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen.

Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31. Dezember 2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 Prozent erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

Neubauten mit Solaranlagen

Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen.

Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.

Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen. Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmeter muss neu eine Solaranlage installiert werden.

Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

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