Nutzung der öffentlichen Anlagen am Abend und am Wochenende
Ab 22.00 Uhr abends bis um 06.00 Uhr morgens gilt grundsätzlich Nachtruhe.

In letzter Zeit mussten durch den Hausdienst am Morgen vermehrt Abfälle wie Bierdosen, Zigarettenstummel, etc. auf dem Schulareal eingesammelt und entsorgt werden. Zudem wurde festgestellt, dass sich einige Kinder und Jugendliche bis spät nachts auf dem Schulgelände aufhalten und übermässigen Lärm verursachen.
Ab 22.00 Uhr abends bis um 06.00 Uhr morgens gilt grundsätzlich Nachtruhe. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie Ihre Eltern werden gebeten, dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe aus Respekt gegenüber den angrenzenden Wohnquartieren eingehalten wird. Zudem sind sämtliche Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältnissen zu entsorgen und nicht einfach liegen zu lassen.
Der Gemeinderat behält sich Massnahmen vor, sollte künftig festgestellt werden, dass die allgemein gängigen Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Betroffenen, damit die öffentlichen Anlagen auch weiterhin ohne Einschränkungen benützt werden können.