Herzogenbuchsee BE: 270'000 Franken für eine neue E-Wischmaschine
Der Gemeinderat von Herzogenbuchsee BE bewilligt 270'000 Franken für eine E-Wischmaschine. Das letzte Wort hat die Gemeindeversammlung am 9. Dezember.

Ein jederzeit voll einsatzfähiger und zuverlässig funktionierender Fahrzeugpark ist für den Werkhof unumgänglich. Nur so kann der Unterhalt vollständig und zufriedenstellend erfüllt werden. Entsprechend hat die Bauabteilung zusammen mit dem Werkhof eine Unterhalts- und Ersatzbeschaffungsplanung erarbeitet, welche auch in die Investitionsplanung einfliesst.
Wie bereits länger bekannt, ist die aktuelle Wischmaschine am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und wird bis Ende Jahr vollständig abgeschrieben sein. Das Fahrzeug ist seit neun Jahren intensiv in Herzogenbuchsee sowie in Ober- und Niederönz im Einsatz und kommt auf 7'800 Betriebsstunden. Bereits mussten einige kostspielige Instandstellungen ausgeführt werden; weitere grosse Reparaturen rechnen sich nicht mehr.
Gemäss der erwähnten Ersatzbeschaffungsplanung ist für das kommende Jahr 2027 eine Investition von 300’000 Franken für die Beschaffung einer neuen Wischmaschine vorgesehen. Trotz den im Vergleich zu einer herkömmlichen Maschine höheren Anschaffungskosten hat sich die Baukommission anfangs Jahr für den Erwerb einer Elektrowischmaschine ausgesprochen. Anders als bei einem Kommunalfahrzeug, das auch im Winterdienst eingesetzt wird, muss eine Wischmaschine nicht zwingend innerhalb kurzer Zeit die volle Leistung erbringen.
Eine Ladepause ist jederzeit möglich, weshalb ein E-angetriebenes Fahrzeug hier durchaus Sinn macht. Das bestätigen auch Erfahrungen aus anderen Gemeinden, bei denen bereits Elektrowischmaschinen im Einsatz stehen.
Dafür spricht auch die Kostenbilanz: Die offerierte Elektro-Version der Wischmaschine ist in der Beschaffung um 96'000 Franken teurer als eine vergleichbare Diesel-Variante. Dafür fallen über die erwartete Nutzungsdauer von zehn Jahren um 55’000 Franken tiefere Wartungskosten an, und es wurde eine Energiekostenersparnis von 125’000 errechnet (beim aktuellen Energiepreisniveau). Daten, die eindeutig zeigen, dass die tieferen Betriebskosten eines E-Fahrzeuges die teurere Beschaffung über die Lebensdauer nicht nur rechtfertigen, sondern dass gar ein Kostenersparnis über die Zeitspanne erwirtschaftet werden kann.
Gemeindeversammlung entscheidet
Mit der Aussicht auf den Verkauf der alten Maschine und aufgrund von Konkurrenzofferten beantragte die Finanzkommission eine Kürzung des Kredits gegenüber der Investitionsplanung auf 270’000 Franken. Der Gemeinderat ist diesem Antrag gefolgt und hat den entsprechenden Kredit am 14. September genehmigt.
Das letzte Wort hat die nächste Gemeindeversammlung. Sie wird am 9. Dezember über die Kreditvorlage entscheiden.










