Die Gemeinde informiert

Der Gemeinderat informiert über die Ergänzungswahl am 19. Mai 2019 und die Leinenpflicht für Hunde.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Ergänzungswahl Wahlbüro erster Wahlgang, stille Wahl

Innert den Anmelde- und Nachfristen wurde für die Ergänzungswahl vom 19.05.2019 für ein Mitglied des Wahlbüros Herznach für den Rest der Amtsperiode 2018/21 gültig angemeldet: Simon Plattner, 1971, Kornberg, Herznach. Es wurden nicht mehr wahlfähige Personen vorgeschlagen, als zu wählen sind. Gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist auf eine Urnenwahl zu verzichten. Simon Plattner, Herznach, wird in stiller Wahl als gewählt erklärt. Stimmrechts- und Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung, eingeschrieben beim Departement für Volkswirtschaft und Inneres einzureichen.

Leinenpflicht für Hunde

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagd-verordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“ Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.

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