Weitere Finanzhilfen für Ausserrhoder Kulturunternehmen

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Herisau,

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Höchstgrenzen für die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen für Kulturunternehmen von 100'000 auf 300'000 Franken erhöht. Zudem stellt der Kanton weitere 750'000 Franken aus dem Lotteriefonds für Finanzhilfen im Kulturbereich zur Verfügung.

Herisau
Häuser in der Stadt Herisau. - keystone

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Höchstgrenzen für die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen für Kulturunternehmen von 100'000 auf 300'000 Franken erhöht. Zudem stellt der Kanton weitere 750'000 Franken aus dem Lotteriefonds für Finanzhilfen im Kulturbereich zur Verfügung.

Mit der Anhebung der Höchstgrenze für Kulturunternehmen berücksichtigt der Regierungsrat einerseits die länger dauernden Einschränkungen im Kulturbereich und schafft andererseits eine bessere Gleichbehandlung von kleineren und grösseren Unternehmen, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Montag schrieb.

Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass einige Kulturunternehmen die Höchstgrenze von 100'000 Franken bereits ausgeschöpft haben. Ziel sei es, mit den Massnahmen 95 Prozent der Gesuchsteller im nötigen Umfang zu unterstützen.

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